Allgemeine Geschäfts­bedingungen von IDELF GmbH

  1. Anwendungs­bereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ergänzend zum Leistungsvertrag zwischen IDELF GmbH, Inhaber David Radloff, Kollwitzstr 76, 10435 Berlin und dem Kunden. Bei Widersprüchen zwischen den AGB und dem Leistungsvertrag gilt vorrangig der Leistungsvertrag.
  2. Kunden können ausschließlich Unternehmer sein, d.h. jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt IDELF GmbH nicht an und werden damit nicht Vertragsbestandteil.

  1. Leistungs­erbringung

  1. Die konkret vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem Leistungsvertag.
  2. Art und Umfang der geschuldeten Leistungen können durch gesetzliche Vorgaben sowie Entscheidungen öffentlich-rechtlicher Behörden beeinflusst werden. Zur Umsetzung solcher gesetzlichen Vorgaben oder behördlicher Entscheidungen ist IDELF GmbH berechtigt, die Vertragsleistungen dementsprechend zu ändern. IDELF GmbH ist zudem berechtigt, Änderungen an den Vertragsleistungen vorzunehmen, die unerheblich sind, handelsüblich sind oder die der technischen Weiterentwicklung in der Branche entsprechen, soweit dies jeweils dem Kunden zumutbar ist. IDELF GmbH wird den Kunden über Änderungen der Vertragsleistungen rechtzeitig im Voraus informieren. IDELF GmbH wird bei allen Änderungen an Leistungen nach 2.2. die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.
  3. IDELF GmbH darf Gäste des Kunden zurückrufen, sofern dies sachlich gerechtfertigt ist und im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung von IDELF GmbH steht.
  4. Der Kunde gestattet IDELF GmbH die Nutzung bzw. Übermittlung der Rufnummer des Auftraggebers zur Kontaktaufnahme mit Hotelgästen und Anrufern. Dies erfolgt ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung.
  5. Dem Kunden werden mit Rechnungslegung folgende Kennzahlen übermittelt: Anzahl der Anrufe insgesamt pro Leistungszeitraum, Anzahl der Minuten insgesamt. Weitere Kennzahlen sind nur dann von IDELF GmbH geschuldet, wenn dies zwischen beiden Parteien gesondert vereinbart wurde. Sämtliche Kennzahlen werden von IDELF GmbH nach Ablauf von acht Wochen, beginnend mit der Übermittlung an den Kunden, automatisch gelöscht.
  6. Ein vergütungspflichtiger Anruf liegt stets ab dem Zeitpunkt vor, an dem dieser bei IDELF GmbH ankommt bzw. an IDELF GmbH übergeben wurde.
  7. Bei vor Ort Besuchen sind erforderliche Auslagen, Fahrt- und Logiskosten vom Kunden gegenüber IDELF GmbH auf Nachweis zu erstatten.
  8. Der Kunde hat die Pflicht, die Weiterleitung nach Vertragsende zu beenden. Sollte die Weiterleitung nicht deaktiviert werden, werden durchgestellte Anrufe zu den vereinbarten Konditionen berechnet mindestens jedoch 1,00 Euro pro Minute.
  9.  IDELF GmbH berechnet pro Leistungstag 50,- EUR netto zzgl. Umsatzsteuer, als Basiskosten für die Vorhaltung des Personals und der Telefonleitungen.
    Für jeden Tag werden die Kosten nach dem jeweils vereinbarten Abrechnungspaket berechnet. Wenn diese Kosten pro Leistungstag höher sind als die vereinbarten 50,- EUR netto pro Leistungstag, entfallen die Basiskosten pro Leistungstag ersatzlos.
    Sind die Kosten pro Leistungstag nach dem jeweiligen Abrechnungspaket niedriger als die vereinbarten 50,- EUR netto pro Leistungstag, schuldet der Kunde bzw. Auftraggeber zusätzlich die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und den vereinbarten 50,- EUR netto pro Leistungstag.

  1. Mitwirkungs­pflichten des Kunden, Vertragsstrafe

  1. Die Verantwortung für die Anbindung von IDELF GmbH an die Softwaresysteme des Kunden sowie die Weiterleitung von Anrufen gemäß dem Leistungsvertrag (sowie die technische Pflege und Konfiguration) obliegt ausschließlich dem Kunden. Der Kunde hat IDELF GmbH den Zugriff auf alle erforderlichen Systeme, Daten, Schnittstellen, etc. auf eigene Kosten zu ermöglichen.
  2. Der Kunde wird einen qualifizierten Mitarbeiter benennen, der als Ansprechpartner für IDELF GmbH bereitsteht und befugt ist, die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Entscheidungen zu treffen. Änderungen hinsichtlich des Ansprechpartners teilt der Kunde IDELF GmbH unverzüglich mit.
  3. Kann IDELF GmbH die vertraglich geschuldeten und nach Aufwand zu vergütenden Leistungen aufgrund einer vom Kunden zu vertretende Verhinderung nicht erbringen, verpflichtet sich der Kunde gegenüber IDELF GmbH zur Zahlung einer Vertragsstrafe. Die Vertragsstrafe fällt für jeden Monat an, in dem es zu einer kundenseitigen Verhinderung im Sinne des Satz 1 kommt. Sie beläuft sich jeweils auf den sich aus den letzten drei Monatsabrechnungen ergebenden Durchschnittsbetrag, mindestens jedoch 4.000,00 €. Weitergehende Ansprüche von IDELF GmbH, insbesondere Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt. Eine angefallene Vertragsstrafe wird jedoch auf einen konkreten Schadensersatzanspruch angerechnet.
  4. IDELF GmbH stellt zwischen 1 und 10 parallelen Gesprächsleitungen pro Warteschlage/-schleife bzw. Zielrufnummer zur Verfügung. Die genaue Anzahl an Gesprächsleitungen richtet sich nach dem jeweiligen Anrufvolumen pro Stunde, ist also dynamisch.
  5. Der Kunde hat von sich aus die von IDELF GmbH zu beauskunftende Sachverhalte aktuell zu halten. IDELF GmbH gibt den Gästen die aktuell vorliegenden Informationen und Daten weiter. Änderungen muss der Kunde an IDELF GmbH rechtzeitig kommunizieren (in der Regel 3 Werktage, bevor die Änderung in Kraft tritt).
  6. Bei einer Buchung von festen Zeitpaketen pro Monat ist die Zeit nicht übertragbar.
  7. Der Preis pro Minute ergibt sich aus der Gesprächs- und Nachbearbeitungszeit. Abgerechnet wird jeder an IDELF GmbH übergebene Anruf und dies auf Basis der monatlich durchschnittlichen Gesprächs- & Nachbearbeitungszeit pro Anruf.

  1. Vertragslaufzeit, Kündigung, Leistungs­verweigerungsrecht

  1. Der Vertrag hat die vertraglich vereinbarte Laufzeit. Er verlängert sich jeweils um die vertraglich vereinbarten Zeiträume, wenn er nicht gemäß vereinbarter Frist von einer Partei gekündigt wird.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor: – wenn sich die Vermögenslage der jeweils anderen Partei wesentlich verschlechtert – wenn über das Vermögen der jeweils anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird.
  3. Jede Kündigung bedarf der Schrift- oder Textform.
  4. Nach einem Zahlungsverzug von 7 Tagen kann IDELF GmbH die Arbeit pausieren, ohne, dass der Vergütungsanspruch entfällt.

  1. Zahlungs­bedingungen

  1. Die Rechnungslegung erfolgt in der jeweiligen Folgewoche (bei wöchentlicher Abrechnung) bzw. in dem jeweiligen Folgemonat (bei monatlicher Abrechnung) unter Auflistung der erbrachten Leistungen, per E-Mail. Die Rechnung ist sofort zur Zahlung fällig. IDELF GmbH kann den Abrechnungszyklus von monatlich auf wöchentlich umstellen, wenn der Kunde mit einer Rechnung mehr als 10 Tage in Verzug ist und/oder der die monatlichen Kosten von 20.000,00 Euro netto zzgl. Umsatzsteuer übersteigt. Sofern Vorkasse vereinbart wurde, stellt IDELF GmbH eine Rechnung an den Kunden. Der Kunde ist zur sofortigen Zahlung verpflichtet. IDELF GmbH kann die Erbringung von Leistungen nach dem Vertrag von der Bezahlung der Rechnung abhängig machen.
  2. Der Kunde darf gegenüber IDELF GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
  3. Der Kunde kann eine ihm von IDELF GmbH erteilte Abrechnung innerhalb einer Frist von einer Woche nach Zugang der Rechnung (Beanstandungsfrist) hinsichtlich des in Rechnung gestellten Verbindungsaufkommens beanstanden.
  4. Werden durch den Kunden innerhalb der Beanstandungsfrist keine Beanstandungen erhoben, werden die der jeweiligen Rechnung zugrunde liegenden Verbindungsdaten gelöscht. Im Anschluss daran trifft IDELF GmbH keine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen. IDELF GmbH schuldet in keinem Fall die Herausgabe von Einzelverbindungsnachweisen.
  5. IDELF GmbH kann die vereinbarten Preise wie folgt anpassen. Eine Anpassung ist erstmalig nach zwei Jahren Vertragslaufzeit möglich. Nach einer erfolgten Preisanpassung ist anschließend eine Preisanpassung immer nur nach Ablauf von zwei Jahren möglich. Im Falle einer beabsichtigten Preisanpassung prüft IDELF GmbH, ob die zu zahlende Vergütung noch angemessen ist im Hinblick auf die Kostenentwicklung bei IDELF GmbH. Bei einer Änderung setzt IDELF GmbH den zusätzlich oder den weniger zu zahlenden Betrag nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest und teilt dem Kunden die Höhe des künftig zu zahlenden Nutzungsentgelts mit. Der Kunde kann dem neuen Preis binnen 14 Tagen widersprechen, andernfalls gilt dieser als genehmigt. Im Fall des Widerspruchs kann IDELF GmbH einen Sachverständigen beauftragen, der die Preisänderung prüft und festlegt, ob diese den Anforderungen gemäß diesem Abschnitt entspricht und angemessen ist. Das Ergebnis ist für die Parteien bindend.

  1. Haftung

  1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von IDELF GmbH, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
  2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet IDELF GmbH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Die Einschränkungen in Ziffer 6.1 und 6.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von IDELF GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  4. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

  1. Vertraulichkeit

  1. Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung des Vertrags fort.
  2. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, a.) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden. b.) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht. c.) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und dieser Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
  3. Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.

  1. Datenschutz und Datensicherheit

  1. Die Parteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. IDELF GmbH wird personenbezogene Daten, hinsichtlich derer der Kunde verantwortliche Stelle ist, nur im Rahmen dessen Weisungen verarbeiten oder nutzen. Die Einzelheiten werden die Parteien in einem Auftragsverarbeitungsvertrag vor Beginn der Leistungsaufnahme durch IDELF GmbH regeln.
  2. Die regelmäßige Datensicherung obliegt dem Kunden. Da die Daten im System des Kunden verbleiben und lediglich dort von IDELF GmbH verarbeitet werden, hat IDELF GmbH keine Datensicherung vorzunehmen.

  1. Rechtswahl, Gerichtsstand

  1. Auf alle Verträge zwischen IDELF GmbH und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  2. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und IDELF GmbH – soweit gesetzlich zulässig – der Firmensitz der IDELF GmbH (Berlin). IDELF GmbH ist auch berechtigt am Sitz des Kunden zu klagen.
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